
Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Kinder und Menschen mit hohem Unfallrisiko sein, wie etwa Berufskraftfahrer, stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen fest. Für andere Personen könne sie eine schwache Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen, die aus gesundheitlichen – manchmal auch aus finanziellen – Gründen nicht zu bekommen ist, erklärt die Beratungsstelle. Und der Bund der Versicherten (BdV) betont, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine „grundsätzlich nachrangige Versicherung“ handele, die nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich nötig sei.
Nachrangige Versicherung
„Bevor man über eine private Unfallversicherung nachdenkt, sollten unbedingt existenzielle Risiken wie der Verlust der Arbeitskraft oder Haftungsrisiken abgesichert sein“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Dafür kommt neben der bereits erwähnten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Haftpflichtversicherung infrage. Erst wenn diese grundlegenden Absicherungen bestehen, kann eine private Unfallversicherung ergänzend sinnvoll sein, meint der BdV. Daher spricht der Verband von einer grundsätzlich nachrangigen Versicherung, die etwa für Menschen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten, für sportlich Aktive oder für Personen, die viel im Haushalt oder handwerklich tätig sind, ratsam ist. Sinnvoll sei diese Versicherung also vor allem dann, wenn man ein hohes Unfallrisiko hat oder keine andere Absicherung, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommt, empfiehlt auch das Ratgeberportal Finanztip.
Wenn die private Unfallversicherung also nachrangig ist, wie sind wir dann ohne sie gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert? Hier kommt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung ins Spiel. Sie ist per Definition ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland und gleicht als Pflichtversicherung Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere Arbeitnehmer:innen und Auszubildende. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt jedoch nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit passieren: also bei der Arbeit, in der Universität, beim Ehrenamt oder jeweils auf dem Weg dorthin bzw. zurück.
Die private Unfallversicherung hingegen sichert Versicherte auch bei Unfällen ab, die in der Freizeit passieren – etwa beim Heimwerken, beim Sport oder auf Reisen. Und die meisten Unfälle passieren nun einmal in der Freizeit und sind daher nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wie der BdV betont. Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen eine finanzielle Unterstützung bieten. Allerdings sei es auch möglich, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) die Risiken im Zusammenhang mit Unfällen abdecke, hebt der Versicherten-Bund hervor. Nicht nur deshalb hält der Verband die BU für die weitaus wichtigere Versicherung als die private Unfall-Police. Gleiches gilt demnach für die private Haftpflichtversicherung.
Leistung nur bei dauerhafter Schädigung
Erst wenn diese grundlegenden Absicherungen bestehen, kann eine private Unfallversicherung ergänzend sinnvoll sein, erklärt der BdV, etwa für Menschen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten, für sportlich Aktive oder für Personen, die viel im Haushalt oder handwerklich tätig sind. Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung durch einen Unfall – nicht jedoch bei Erkrankungen.
Die Leistung erfolgt in der Regel als einmalige Kapitalzahlung, etwa für notwendige Umbauten der Wohnung oder des Autos oder Hilfsmittel. Entscheidend sind eine ausreichend hohe Invaliditätsgrundsumme von mindestens 100.000 Euro und eine angemessene Progression im Bereich von 350 Prozent bei Vollinvalidität, wie BdV-Chefin Boss betont. Denn: „Mit der Schwere der Unfallfolgen steigt meist auch der finanzielle Absicherungsbedarf. Durch die Vereinbarung einer sogenannten Progression steigen die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an“, so Boss.
Doch Achtung: Leistungen von der privaten Unfallversicherung gibt es nur, wenn man durch einen Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden davonträgt oder stirbt, macht Finanztip aufmerksam. Auch wer als Folge eines Unfalls eine geistige oder körperliche Behinderung davonträgt oder zum Pflegefall wird, erhält Entschädigung von der privaten Unfallversicherung.
Empfehlung BU-Versicherung
Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Helmboni, „Gipsgeld“ oder Übergangsleistungen hält der Versicherten-Bund nicht für sinnvoll. Denn diese Leistungen machen die private Unfallversicherung aus Sicht des BdV nur unnötig teuer und bringen kaum Mehrwert. „Wer Einkommensausfälle absichern möchte, kommt um eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht herum – idealerweise ergänzt um eine Krankentagegeldversicherung“, rät Verbands-Chefin Boss. Auch eine vereinbarte Dynamik ist demnach nicht nötig, weil sie die Beiträge in die Höhe treibt. Dagegen empfehlen die Versichertenberater, gleich zu Vertragsbeginn ausreichend hohe Invaliditätsgrundsummen zu wählen.
Auch die Experten von Finanztip raten nur dann zu einer privaten Unfallversicherung, wenn man ein hohes Unfallrisiko hat oder keine andere Absicherung, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommen kann. Nach ihrer Einschätzung sollte man sich eher um eine BU-Versicherung bemühen. Denn sie biete einen besseren Schutz als eine Unfallversicherung, meint Finanztip.
Links
- https://www.bundderversicherten.de/de/start/private-unfallversicherung-fuer-wen-sich-der-schutz-lohnt-m3774.html
- https://www.finanztip.de/unfallversicherung/
- https://www.dieversicherer.de/resource/blob/142860/9d0b4f6467ae0a56764769b5097a8f4a/broschuere-unfallversicherung-data.pdf
- https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/versicherungen/unfall-invaliditaet-tod/private-unfallversicherung