Oftmals wird auch Wohneigentum zusammen erworben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, um über eine gegenseitige Absicherung nachzudenken. Dies gilt besonders, wenn sich die Schulden für ein Haus nur mit zwei Gehältern tilgen lassen. Mit einer Risiko-Lebensversicherung kann man sicherstellen, dass der Überlebende im Todesfall des Partners nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleibt. Was man vor dem Abschluss auf jeden Fall wissen muss: Der Gesetzgeber unterscheidet beim Erben zwischen Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern und zwei Menschen, die zusammenleben. Stirbt ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, bleibt das vererbte Vermögen bis zu einer Summe von 500.000 Euro steuerfrei. Bei Zusammenlebenden fällt bereits ab 20.000 Euro Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Damit die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei bleibt, sollten sich beide Partner gegenseitig versichern. Darauf weist die HUK-COBURG-Lebensversicherung hin.

 

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