
So können sich schon kleine, scheinbar geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu einer spürbaren Belastung der Urlaubskasse auswachsen. Ein Insektenstich mit allergischer Reaktion, eine entzündete Wunde oder ein stärkerer Sonnenbrand – schnell kann ein Besuch bei einem ortsansässigen Arzt nötig werden. Gar nicht zu reden von einer Lebensmittelvergiftung, einer verstauchten oder sogar gebrochenen Extremität. Auch in etlichen EU-Mitgliedstaaten werden die Patientinnen und Patienten dann für ihre Behandlung von den Medizinern direkt zur Kasse gebeten. Und eh man sich versieht, sind (ein paar) hundert oder gar tausend Euro weg…
Für Arzt- und Krankheitskosten im Ausland kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur sehr eingeschränkt auf, bestätigt das Verbraucherprotal Finanztip. Demnach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den folgenden Ländern immerhin einen Teil der Kosten: in allen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie in jenen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wie etwa der Türkei und Marokko.
Löchriger GKV-Schutz
Allerdings sei auch dieser Schutz insgesamt löchrig, schränkt Finanztip ein. Denn man bekommt nur das erstattet, was auch die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung erhalten. Konkret bedeutet dies vielfach eine dürftige Grundversorgung sowie Ärztinnen und Ärzte, die Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen anbieten. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn für privatärztliche Rechnungen im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland nicht, wie Finanztip betont. Dies betrifft sowohl den Arztbesuch als auch einen Aufenthalt im Krankenhaus oder Medikamente. Für all dies kommt dagegen eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung auf.
Sie bezahlt darüber hinaus für einen Rücktransport nach Deutschland, wenn man so schwer erkrankt ist, dass eine weitere Behandlung in Deutschland sinnvoller erscheint. Die Kosten für einen solchen Ambulanzflug können schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen. Von den gesetzlichen Krankenkassen gibt es für einen solchen Rücktransport keinen Cent! Ohne Reisekrankenversicherung bleibe man daher auf diesen Kosten sitzen, warnt Finanztip.
Die Verbraucherberater führen hierzu einige Kosten exemplarisch auf, um zu verdeutlichen, wie ein Kranken-Rücktransport für Betroffene ins Geld gehen kann. Demnach werden für einen sogenannten Ambulanzflug von Spanien nach Deutschland im Mittel rund 22.000 Euro fällig, von Italien 25.000 Euro, aus der Türkei 27.000 Euro, aus Ägypten 50.000 Euro, aus den USA 180.000 Euro und von Australien sogar 280.000 Euro. Derartige Rechnungen können also flott „ans Eingemachte gehen“.
Geld lieber für Reise selbst ausgeben
Obwohl sie so wichtig ist, verzichten dennoch rund 43 Prozent der deutschen Urlauber auf eine private Reiseversicherung, wie der Bund der Versicherten (BdV) bedauert. Der Verein für Verbraucherschutz bezieht sich hierbei auf die Ergebnisse einer Umfrage des internationalen Beratungs- und Marktforschungsinstituts Opinionway S.A.S. im Auftrag von Allianz Partners. Laut dieser Analyse soll die Zurückhaltung der Bundesbürger bei der Auslandskrankenversicherung vorwiegend Unwissenheit oder Fehleinschätzung geschuldet sein. Demnach meinen etwa 26 Prozent der Nichtversicherten, ihre gesetzliche Krankenversicherung würde im Ausland ausreichend Schutz bieten. Ein weiterer gewichtiger Grund für den Verzicht auf diese Reiseversicherung ist die Sorge um zu hohe Versicherungsprämien. Und 34 Prozent wollen das Geld lieber für die Reise selbst ausgeben. Alles Fehleinschätzungen, die teuer werden können, wie Experten mahnen.
Dies gilt umso mehr, da Auslandskrankenversicherungen als Jahresverträge bereits ab zehn Euro im Jahr zu bekommen sind, wie der BdV hervorhebt. Die Prämienhöhe hänge von der Anzahl sowie dem Alter der versicherten Personen ab, erläutert der Verbraucherverband. Er empfiehlt, beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unter anderem darauf zu achten, dass der Versicherer den Rücktransport bereits dann bezahlt, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist – nicht erst, wenn er zwingend notwendig ist. Außerdem sollte man demnach auch auf eine unbegrenzte Kostenübernahme für Behandlungen und Rücktransporte achten sowie auf Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen, die sich während der Auslandsreise verschlechtern.
Auch auf Zahnbehandlung achten
Ferner sollte der Versicherer möglichst bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit leisten – auch wenn dieser Zeitraum die vereinbarte Reise- und Versicherungsdauer überschreitet, zählt der BdV als ein weiteres wichtiges Kriterium für eine empfehlenswerte Auslandskrankenversicherung auf. Das gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag vor Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit endet.
Weitere K.O.-Kriterien für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind aus Sicht der Verbraucherberater im Bereich der Zahnbehandlung, dass mindestens eine schmerzstillende Behandlung sowie ein provisorischer Zahnersatz versichert sind. Und die Kosten für medizinisch notwendige Heil- und Hilfsmittel in einfacher Ausführung oder zumindest deren Mietkosten, die von zugelassenen Behandlern erstmals verordnet werden, sollten erstattet werden. Für zumutbar und vertretbar hält der BdV dagegen den üblichen Ausschluss von Hörgeräten oder Sehhilfen.
Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder haben, lautet auch das Fazit des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dieser Verträge. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften nicht dem Irrtum erliegen, dass die deutsche Krankenkasse ausreiche, warnt die von der EU geförderte Organisation. Und eine Behandlung im Ausland könne zu unvorhergesehenen und vor allem sehr hohen Kosten führen, heißt es weiter. Deshalb gebe es von Experten eine klare Empfehlung für diese Reiseversicherung.
Zum Schluss noch ein Tipp: Wenn es Probleme bei der Erstattung von medizinischen Kosten im Ausland gibt, hilft die Seite www.EU-Patienten.de weiter. Diese Homepage wurde extra für solche Fälle eingerichtet.
Links
- https://www.bundderversicherten.de/de/start/2025-07-02-fast-jeder-zweite-verzichtet-auf-auslandsreisekrankenversicherung-warum-das-riskant-ist-m3943.html
- https://www.finanztip.de/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung/
- https://www.evz.de/finanzen-versicherungen/reiseversicherungen-im-ueberblick.html