Gut versichert ins Studium starten

Beim Start ins Studium wartet auf Erstsemester zunächst meist eine neue Aufgabe in Form der Stundenplanung. Die umfasst gemeinhin deutlich mehr, als aus dem Vorlesungsverzeichnis einen funktionierenden Stundenplan zusammenzustellen. Zudem erweist sich nicht nur für die Studienanfängerinnen und -anfänger an den meisten Hochschulorten die Wohnungssuche als eine echte Herausforderung. Und nicht zu vergessen: Etliche der angehenden Hochschülerinnen und -schüler müssen sich auch nach einem Nebenjob umschauen.

Bei all dem komme ein wichtiger Punkt häufig zu kurz, warnen die Verbraucherberaterinnen und -berater vom BdV: der Versicherungsschutz. „Neben der verpflichtenden Krankenversicherung sollten ausnahmslos alle Studierenden auch über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen“, empfiehlt BdV-Vorständin Bianca Boss. Außerdem zählt sie die Absicherung der Arbeitskraft – etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – zu den notwendigen Versicherungen.

Krankenversicherung nachweisen

Grundsätzlich sind alle Studentinnen und Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind, kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Dabei gilt: Sie sind dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Konkret bedeutet dies, dass jede Studentin und jeder Student zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorzuweisen hat. Sie dient als Nachweis über eine gültige Krankenversicherung. Dieser Nachweis gilt für das gesamte Studium – nur bei einem Hochschulwechsel wird eine neue Versicherungsbescheinigung benötigt, wie „studienwahl.de“ erläutert.

Hierzu erklärt der BdV im Detail: Studentinnen und Studenten können sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern mitversichern – sofern das regelmäßige Einkommen der Hochschülerinnen und Hochschüler monatlich 535 Euro nicht übersteigt bzw. auf geringfügige Beschäftigungen bis 556 Euro begrenzt ist. Ist eine Familienversicherung nicht möglich – etwa, weil die Eltern privat versichert sind oder die Einkommensgrenze überschritten wird – müssen sich Studierende selbst versichern, wie der BdV hinweist: entweder in der Krankenversicherung der Studenten oder über eine private Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung kann sich demnach während des Studiums lohnen, wenn sie als Restkostenversicherung aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Studium vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird, erklärt Versicherungsexpertin Boss.

Ebenfalls über die Eltern sind viele Studentinnen und Studenten während der Erstausbildung in der Privathaftpflicht versichert. Sie gilt generell als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie für alle möglichen Schäden aufkommt, die man verursachen kann. Das verdeutlichen die Beraterinnen und Berater von „Finanztip“ an einem Beispiel: Eine Radfahrerin stürzt aufgrund der Unachtsamkeit einer anderen Person. Die Folge: Krankenhaus und anschließend mehrere Wochen Reha. Ist der Verursacher bzw. die Verursacherin nicht haftpflichtversichert, zahlt er oder sie nicht nur Schmerzensgeld und die Behandlung der Geschädigten aus eigener Tasche, sondern gegebenenfalls auch den Verdienstausfall der Radlerin, also den Vermögensschaden, der ihr entsteht, weil sie nicht arbeiten kann. Im worst case kommt es zu bleibenden Schäden bei der verunfallten Radlerin; sie wird womöglich pflegebedürftig. Dann hat man als der Verursacher auch für alle Folgekosten aufzukommen – und die können richtig ins Geld gehen.

Mögliche hohe Unfallfolgekosten

Stirbt die Radfahrerin gar durch das Verschulden des Unfallverursachers, können die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen, warnt Finanztip. Das bedeutet: Man haftet für verschuldeten Schaden – und zwar bis zur persönlichen Vermögensgrenze. Bei Privathaftpflichtversicherten hingegen übernimmt die Versicherung sämtliche Forderungen.

Da kann als Studierender froh sein, wer noch durch die Privathaftpflicht der Eltern geschützt ist. Doch das ist nicht automatisch der Fall, wie der BdV zu Bedenken gibt. Deshalb legen die Verbraucherberaterinnen und -berater allen Betroffenen dringend nahe, sich im Zweifel mit einem Blick in die Vertragsbedingungen genau über Altersgrenzen, Meldestatus oder Nebenjob-Regelungen etc. zu informieren. „Am besten sollten die künftigen Studierenden und ihre Eltern frühzeitig klären, unter welchen Umständen der Versicherungsschutz besteht“, legt BdV-Chefin Boss nahe. Wenn der Blick ins Kleingedruckte keine Klärung bringe, helfe die Nachfrage beim Versicherer, rät sie.

Eine eigene Versicherung wird übrigens spätestens dann erforderlich, wenn nach dem Erststudium ein weiteres Studium bzw. eine Ausbildung ansteht oder der Master nicht direkt an den Bachelor anschließt.

Für wichtig erachten die Experten auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft – etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die BU zahlt Versicherten eine monatliche Rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit oder gar nicht mehr arbeiten können. Laut Finanztip passiert das jedem vierten Bundesbürger mindestens einmal im Laufe seines Arbeitslebens. Wer dannohne Einkommendasteht, dem droht der finanzielle Ruin, warnen die Finanzberater.

BU: Je früher, desto besser

Warum aber sollen Studentinnen und Studenten, die meist noch kein eigenes Einkommen haben oder wenn, nur ein geringes, sich schon gegen Berufsunfähigkeit versichern? Weil sie als junge Menschen mit guter Gesundheit vergleichsweise günstige Konditionen bekommen können. Wird die BU frühzeitig abgeschlossen, lassen sich auch spätere Hürden durch gesundheitliche Einschränkungen vermeiden, stellt der BdV fest.

Dazu rät Verbandschefin Boss: „Wir empfehlen dringend, sich durch anbieterunabhängige, spezialisierte Versicherungsberater oder -makler beraten zu lassen, weil das Thema komplex ist und viele Fallstricke lauern“. Auch Finanztip empfiehlt, diese Versicherung nie auf eigene Faust abzuschließen, sondern sich an Beraterinnen und Berater zu wenden, die auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert sind.

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