Dabei sind sich die Bundesbürger ihrer zeitweiligen Erregung im Verkehr durchaus bewusst: In einer Untersuchung gaben jüngst immerhin 96 Prozent der befragten deutschen Autofahrer zu, hinter dem Steuer gelegentlich zu schimpfen und zu meckern. Jeder Fünfte lässt sich demnach dazu hinreißen, seinen mobilen Mitmenschen eine Unfreundlichkeit mit auf den Weg zu geben. Ein Viertel der Autofahrer zeigt schon mal einen „Vogel“ und 14 Prozent scheuen auch vor dem „Stinkefinger“ nicht zurück.

Doch solche „Ausraster“ können gefährlich sein, nicht nur weil sie gegebenenfalls auch Aggressivität auf der Gegenseite stimulieren. Eine Beleidigung im Straßenverkehr stellt auch eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs dar und kann somit eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben. Das betrifft verbale Entgleisungen ebenso wie beleidigende Gesten. Ein kleiner Auszug aus dem „Kostenkatalog“ der Verunglimpfungen gefällig?

Für eine Beleidigung können Richter Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängen. Letzteres entspricht einem Nettomonatsgehalt. Im Wiederholungsfall sind auch mehr Tagessätze möglich, eventuell sogar eine Haftstrafe. Konkret ahnden Gerichte einen gestreckten Mittelfinger mit Geldbußen zwischen 600 Euro und 4000 Euro, Fingertippen an die Stirn kostet 750 Euro und für einen „Bekloppter“ sind 250 Euro sowie 2500 Euro für eine „alte Sau“ fällig. Auch vermeintlich besonders clevere Rüpel, die ihre Beleidigungen in Formulierungen wie „eigentlich würde ich dich als … bezeichnen“ kleiden, kommen damit übrigens nicht straffrei oder -mildernd weg.

Allein aus Kostengründen, aber auch der eigenen Gesundheit und dem gemeinschaftlichen Auskommen miteinander im Straßenverkehr zuliebe, sollte man sich daher Entgleisungen hinter dem Steuer sparen und lieber mehr für die persönliche Entspannung und die allgemeine Deeskalation tun. Dazu gehört allein schon, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass Fehler menschlich sind und somit einem selbst ebenso unterlaufen können. Das feit einen allerdings nicht davor, hin und wieder auf einen rücksichtlosen Verkehrsteilnehmer zu treffen. Doch das verpflichtet niemand dazu, deswegen gleich in die Luft zu gehen, zumal dies in der Regel auch nicht weiterhilft. Und wer meint, so Stress abzubauen, ist häufig besser beraten, etwas mehr für seine eigene Gelassenheit zu tun als für die „Verkehrserziehung“ anderer. Denn auch darin sind sich die Experten einig: Wer sich im Straßenverkehr nicht aus der Ruhe bringen lässt, ist sicherer unterwegs.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.