Denn der Tank eines Kraftfahrzeugs verfügt über eine Lüftungsvorrichtung, die verhindert, dass Druck im Tank entsteht. Somit könne auch keine Explosion hervorgerufen werden, beschwichtigen Brandschutzexperten. Demnach sind lediglich kleinere Explosionen denkbar, die nur durch einen Ersatzkanister mit Treibstoff (im Kofferraum) verursacht werden können, da diese keine Lüftungsvorrichtung haben.

Allerdings kann sich ein Brandherd in einem Kfz durch auslaufenden Treibstoff sehr schnell ausbreiten. Entzündet wird der Treibstoff dabei meist durch Funken oder einen Kurzschluss in der Elektronik bzw. die heißen Motortemperaturen, die auch Schmierstoffe in Brand setzen können. Ausgehend vom Motorraum kann ein Feuer dann schnell zu einer tödlichen Gefahr für Autoinsassen werden, wie der Automobil Club Verkehr (ACV) warnt. Nach seinen Angaben werden in Deutschland rund 15.000 Fahrzeugbrände pro Jahr verzeichnet. Dazu kommen zusätzlich rund 25.000 Schmorbrände.

Eine Explosion wie im Film, die von Pyrotechnikern künstlich und absichtlich herbeigeführt wird, ist bei einem Auto zwar ziemlich ausgeschlossen. Aber was soll man tun, wenn das Fahrzeug brennt? In dieser Situation sind viele Verkehrsteilnehmer schnell überfordert. Fachleute betonen, dass der Schutz von Leib und Leben absolute Priorität haben sollte, wenn sich während der Fahrt ein Feuer ankündigt: etwa durch Qualm oder Brandgeruch. Bei diesen Warnzeichen empfiehlt es sich, umgehend anzuhalten, am besten auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand, die Warnblinkanlage einzuschalten sowie die Seitenfenster zu öffnen und das Fahrzeug zügig zu verlassen. Die Motorhaube sollte geschlossen bleiben, um zu verhindern, dass das Feuer vom Wind zusätzlich angefacht wird oder Rettern entgegenschlägt.

Mit genügend Abstand zu dem brennenden Fahrzeug ruft man sodann über die 112 die Feuerwehr zu Hilfe. Unnötig zu betonen, dass selbstverständlich noch im Auto befindliche Personen so schnell wie möglich aus dem Fahrzeug herausgezogen werden müssen.

Wenn es sich noch um einen kleinen Brand handelt, kann man versuchen, diesem mit einem Feuerlöscher beizukommen – so denn einer zur Hand ist. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern, wie etwa Polen, ist hierzulande kein Autofahrer verpflichtet, einen Feuerlöscher an Bord zu haben. Dennoch empfehlen Experten und Automobilclubs übereinstimmend, zumindest ein tragbares Kleinlöschgerät im Auto mitzuführen. Ein nicht zu großes Exemplar lässt sich fast immer im Fahrzeug unterbringen und damit ein Brand in der Entstehungsphase durchaus wirkungsvoll bekämpfen – vorausgesetzt, das Löschgerät wurde auch immer kontinuierlich gewartet und ist entsprechend einsatzfähig. Bei geschlossener Motorhaube kann man einen Brand im Motorraum übrigens auch durch den Kühlergrill zu löschen versuchen.

Für den Transport des Feuerlöschers im Fahrzeug ist zu beachten, dass er fest und sicher montiert sowie im Notfall schnell einsatzbereit sein sollte. Deshalb empfehlen Fachleute, den Löscher am besten zwischen Fahrer- und Beifahrersitz zu fixieren. Dafür gibt es spezielle Halterungen, die fest mit dem Wagenboden verschraubt werden. Die Aufbewahrung eines Feuerlöschers im Kofferraum halten Experten nicht für ratsam, weil das Gerät dort im Ernstfall möglicherweise nur schlecht zu erreichen sein könnte.

Ganz wichtig, um bei Bedarf eine problemlose Funktion des Löschgeräts sicherzustellen, ist seine regelmäßige Wartung. Die kann zum Beispiel im zweijährigen Rhythmus der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Und der Löscher sollte nicht zu klein gewählt werden, meinen Brandschutzexperten. Sie halten für einen ungeübten Ersthelfer ein 2-kg-Löschgerät für angemessen.

Und wie sieht es mit Versicherungsschutz bei einem Autobrand aus? Hier gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei anderen Schäden: Für einen Schaden, den der Versicherte einem anderen zugefügt hat, kommt die Kfz-Haftpflicht auf. Dagegen decken Kaskoversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Ist also das eigene Auto abgebrannt, kommt die Teilkasko in der Regel für die dadurch entstehenden Kosten auf, da sie Schäden, die durch Brand, Explosion oder Kurzschluss entstanden, reguliert. Bei komplett abgebrannten Fahrzeugen ersetzt die Teilkasko in der Regel den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Je nach Versicherungsbedingungen kann es allerdings auch sein, dass der Versicherte den Neupreis erstattet bekommt. Die Haftung der Teilkasko schließt ebenfalls fest verbaute Gegenstände im Auto mit ein, wie etwa ein eingebautes Navi, oder Dinge, die zum Betrieb des Autos gehören. Dagegen gibt es für lose im Auto befindliche Gegenstände, die Opfer von Flammen werden, keinen Ersatz von der Versicherung.

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