„Das wusste ich nicht“, versuchen sich Autofahrer häufig herauszureden, wenn sie von der Polizei auf Überladung aufmerksam gemacht werden. Doch diese Ausrede zieht in der Regel nicht, weil die entsprechenden Werte im Fahrzeugschein leicht zu finden sind. Dort ist unter dem Buchstaben F eben jenes Gesamtgewicht angegeben, das ein beladenes Auto nicht überschreiten darf. Und unter dem Buchstaben G führt der Fahrzeugschein das Leergewicht des Fahrzeugs auf. Die Differenz zwischen diesen beiden Angaben ergibt die erlaubte Zuladung: also das Gewicht von Gepäck oder Ähnlichem, das höchstens mitzunehmen gestattet ist. Im Zweifel hilft der Rechner im Smartphone bei der Bestimmung der Zuladung bzw. des zulässigen Gesamtgewichts weiter.

Das Tückische mit der erlaubten Zuladung ist, dass sie vielfach von den Autofahrern überschätzt wird. Meist steht auch keine Waage zur Verfügung, mit der sich das Gesamtgewicht des Fahrzeugs überprüfen ließe. Der ADAC erläutert diese Problematik an Beispielen: wie etwa einem Fahrzeug der unteren Mittelklasse, das ein Leergewicht von 1286 Kilogramm auf die Waage bringt. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 1725 Kilo verbleiben in diesem Fall noch 439 Kilo Zuladung. Das hört sich nach viel Spielraum an, doch bei einer Urlaubsfahrt beispielsweise reduziert sich der nur allzu schnell. Denn allein das Gewicht der mitfahrenden Personen – 75 Kilo für den Beifahrer, der Fahrer ist im Leergewicht bereits mit 75 Kilo berücksichtigt – sowie das von zwei Kindern mit Kindersitz – zusammen 90 Kilo – addiert sich schon auf rund 165 Kilo. Bleiben knapp 274 Kilo Zuladung für Gepäck. Sollen dann noch Fahrräder auf einem Heckträger und gegebenenfalls ein Dachgepäckträger mit, ist das Auto schneller überladen als man annimmt.

Und Überladung ist nun mal keine Lappalie, die man nonchalant übergehen kann. Vielmehr hat zu viel Gewicht an Bord erhebliche negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten von Fahrzeugen. Schon ein im zulässigen Rahmen vollbeladenes Auto fährt sich spürbar anders als gewohnt. Ein überladener Pkw ist nämlich insgesamt schwerfälliger, die Lenkung wird träger, das Auto reagiert deutlich langsamer auf Ausweichmanöver, der Bremsweg verlängert sich erheblich und der Wagen gerät bei heftigem Bremsen oder in Kurven leichter aus der Spur. Zudem werden Bremsen, Reifen und Motor bei Überladung stärker belastet als vorgesehen. Zu viel Zuladung schränkt somit die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs insgesamt massiv ein.

Deshalb ahndet der Gesetzgeber „Übergewicht“ auch mit vergleichsweise saftigen Strafen: Bei mehr als 20 Prozent über dem zulässigen Wert – und das ist schnell der Fall – werden 95 Euro plus ein Punkt im Flensburger Strafregister fällig, bei mehr als 30 Prozent sind es 235 Euro sowie ebenfalls ein Punkt. Angesichts dieser Sanktionen und der Gefährdung der eigenen Sicherheit sowie der anderer Verkehrsteilnehmer sollte man also tunlichst darauf achten, nicht mit zu hoher Zuladung unterwegs zu sein.

Doch wie kann man sichergehen, nicht zu viel Gewicht im Auto zu haben? Schließlich haben die meisten Autofahrer keine entsprechende Fahrzeugwaage zur Verfügung – wie etwa die Polizei, die Zuladungssündern denn auch schnell auf die Spur kommt. Öffentliche Pkw-Waagen gibt es jedoch in vielen Kommunen. Zudem verfügen etliche Wertstoffhöfe, Baustoffhandlungen, Sand- und Kieswerke oder Schrotthändler über derartige Waagen bzw. entsprechende Ausrüstungen. Allerdings ist zu beachten, dass man zum Wiegen mit dem beladenen Fahrzeug fahren muss. Und ist dieses übergewichtig, kann es einem passieren, dass man auf dem Weg zur Waage von der Polizei erwischt und dann entsprechend bestraft wird.

Deshalb bietet es sich an, zu Hause die Zuladung des eigenen Fahrzeugs zu errechnen. Dazu werden die Gepäckstücke auf der heimischen Personenwaage auf ihr Gewicht kontrolliert. Addiert man diese Werte mit dem Gewicht der Passagiere, erhält man einen relativ verlässlichen Hinweis zum Gewicht der Zuladung. Dabei dürfen aber auch gegebenenfalls der Dachgepäckträger und der Fahrradträger am Heck nicht vergessen werden. Wer sich so vergewissert, dass die Zuladung im grünen Bereich liegt, kann sich mit mehr Sicherheit „auf die Piste“ begeben.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.