Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder bis zu 150 cm Körpergröße müssen im Auto in einem speziellen Kindersitz untergebracht werden. So will es der Gesetzgeber. Denn ein solcher Sitz ist für die Sicherheit der Kleinen in Pkw und Kleinbussen unverzichtbar. Das haben entsprechende (Crash-)Tests und die Ergebnisse der Unfallforschung zweifelsfrei nachgewiesen. Selbst wenn es möglicherweise anfangs etwas dauert, das Kind an seinen Kindersitz zu gewöhnen, sollten Eltern auf eine solche Unterbringung im Auto keinesfalls verzichten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spricht nicht ohne Grund von „Todsünden“, wenn ein Kind ungesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzend, zwischen den Vordersitzen stehend, vor dem Beifahrersitz stehend, auf dem Rücksitz liegend oder im Laderaum eines Kombis sitzend bzw. liegend mitgenommen wird. Denn eine solche Unterbringung im Auto kann sich bei einem Unfall als lebensgefährlich für das Kind erweisen.

Doch woran erkennt man einen guten Kindersitz? Die „Kinderrückhalteeinrichtung“ muss laut Gesetzgeber „den Anforderungen genügen und für das Kind geeignet“ sein. Was damit konkret gemeint ist, regeln auch in diesem Fall sogenannte ECE-Normen. Diese internationalen Standards bestimmen ebenfalls für Kinderautositze technische Voraussetzungen, Sicherheitskriterien sowie die Prüfverfahren für die Zulassung. Das bedeutet, dass alle Kindersitze den Vorgaben einer gültigen ECE-Norm zu genügen haben, um auf den Markt gebracht werden zu dürfen. Dem gehen ausgiebige Tests und Prüfungen voraus.

Die derzeit gültigen Normen für alle „Kinderrückhalteeinrichtungen“ fürs Auto lauten „UN ECE Reg. 44/04“ und „UN ECE Reg. 44/03“ sowie „UN ECE Reg. 129“ für die neueste Zulassungs-Norm für Kinderautositze mit dem Kürzel „i-Size“. Letztgenannte Verordnung formuliert strengere Anforderungen an die Zulassung von Kindersitzen, sie teilt die Kindersitzklassen nach Körpergröße statt wie zuvor nach Körpergewicht ein und sie legt fest, dass Babys und Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten aus Sicherheitsgründen zwingend mit dem Rücken zur Fahrtrichtung transportiert werden müssen. Außerdem sind i-Size-Kindersitze immer mit dem genormten Befestigungssystem „Isofix“ ausgestattet, das eine starre und feste Verbindung zwischen der Fahrzeugkarosserie und dem Kindersitz hergestellt.

So weit, so gut. Durch die Normen wird die Auswahl des Kindersitzes zwar eingeschränkt, doch das Angebot bleibt groß. Durch das „Raster“ fällt schon mal eine Vielzahl von älteren – und ggf. gebrauchten – Kindersitzen. Zur weiteren Eingrenzung infrage kommender Modelle kann man nun Tests von Verbraucherorganisationen oder aus Medien zu Rate ziehen. Doch dafür gibt es keine allgemeinen Vorschriften, sodass die Testurteile für einen Sitz unterschiedlich ausfallen können, wie der ADAC warnt. Der Automobilclub stellt zudem fest, dass insbesondere „Billig“-Kindersitze zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllen, jedoch höheren Anforderungen an Sicherheit und Bedienung mitunter nicht genügen können. Deshalb weist der ADAC darauf hin, dass unter Umständen günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl sein können als aktuelle besonders preisgünstige Kindersitzangebote.

Eine „Kinderrückhalteeinrichtung“ sollte man auch nie zu groß kaufen, in der berechtigten Erwartung, dass das Kind ja noch wächst und man so Geld sparen kann, raten Experten. Denn nur wenn das Kind richtig in den Sitz passt, und dabei ist vor allem die Körpergröße ausschlaggebend, kann die Rückhalteeinrichtung ihrer Sicherungsaufgabe gerecht werden. Kinder mögen in Klamotten hineinwachsen, so die Fachleute, bei Kindersitzen verbieten sich solch „vorausschauende“ Entscheidungen.

Um den für das Kind und zum Fahrzeugtyp passenden Sitz zu finden, raten die Experten immer zu einem Probe-Installieren beim Händler – und zwar mit Kind! Lässt sich der Sitz ebenso ordnungsgemäß im Auto befestigen wie das Kind in seinem künftigen Sitz platzieren, dann stimmt die Wahl. Im Alltag gilt es dann nur noch, darauf zu achten, dass der Nachwuchs in seiner Rückhalteeinrichtung korrekt angeschnallt ist. Und beim Transport des Nachwuchses in einer Babyschale auf dem Beifahrersitz in umgekehrter Fahrtrichtung muss unbedingt der Beifahrerairbag ausgeschaltet werden – damit seine Sicherheitsfunktion beim Auslösen sich nicht in das Gegenteil für den kleinen Passagier verkehrt.

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