Wie der Verband jetzt im Detail mitteilte, wurden 2025 über alle Klassen hinweg 2,04 Millionen Theorieprüfungen abgelegt. Das waren 1,6 Prozent oder rund 33.000 Prüfungen mehr als im Vorjahr. Bei den praktischen Fahrerlaubnisprüfungen fiel der Anstieg demnach noch deutlicher aus: Mit rund 1,89 Millionen Praxisprüfungen ergab sich im Vorjahresvergleich ein Plus von etwa 90.000 Prüfungen oder 4,9 Prozent.

Wie aus dem aktuellen Datenreport des TÜV-Verbands auf Grundlage von Erhebungen der Ingenieur-Agentur „TÜV/DEKRA arge tp 21“ weiter hervorgeht, bleibt der Pkw-Führerschein die mit Abstand beliebteste Fahrerlaubnisklasse: 80 Prozent der theoretischen und 73 Prozent der praktischen Prüfungen entfielen auf die Klassen B und BF17 (Führerschein mit 17). Der Führerschein boome wie eh und je, kommentierte der Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, Richard Goebelt, die aktuelle Führerscheinstatistik. Ohne Fahrerlaubnis sei individuelle Mobilität für viele Menschen eben kaum möglich, stellte Goebelt fest. „Gerade für junge Menschen ist er der Schlüssel zu mehr Unabhängigkeit und Teilhabe“, so der TÜV-Experte.

Laut dem TÜV-Datenreport waren mit 68 Prozent gut zwei von drei Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern jünger als 25 Jahre. Bei 28 Prozent der abgelegten Prüfungen waren die Fahrschülerinnen und Fahrschüler sogar unter 18 Jahre alt.

Allerdings, und auch das weist der aktuelle TÜV-Report aus, verharrt die durchschnittliche Quote der nicht bestandenen Führerscheinprüfungen über alle Klassen hinweg, weiterhin auf einem hohen Niveau. Zwar bestehen zwei von drei Fahrschülerinnen und Fahrschülern die Fahrprüfung direkt. Doch mehrfaches Scheitern in Erst- und Wiederholungsprüfungen sei keine Seltenheit, berichtet der TÜV-Verband. Nach seinen Angaben blieb der Anteil nicht bestandener theoretischer Prüfungen 2025 bei 41 Prozent und damit unverändert zum Vorjahr. In der praktischen Prüfung lag die Nichtbestehensquote bei 31 Prozent, was einen leichten Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zu 2024 bedeutet.

Insgesamt beurteilt der TÜV-Verband die Qualität des deutschen Fahrerlaubnissystems als gut. Es sei leistungsfähig und erfülle seinen hoheitlichen Auftrag zur Sicherung der Verkehrssicherheit, erklärt Goebelt. Zum Beleg für seine Einschätzung verweist er auf aktuelle Unfallstatistiken, denen zufolge die Zahl der im Straßenverkehr getöteten 18- bis 25-Jährigen seit dem Jahr 2005 um 70 Prozent gesunken ist und auch die Unfälle mit Personenschaden, bei denen 18- bis 20-jährige Pkw-Fahrerinnen bzw. -Fahrer als Hauptschuldige ermittelt wurden, seit 2010 um 45 Prozent zurückging. Diese Entwicklung sei qualifizierter Ausbildung und wirksamen Prüfungen geschuldet, befindet der TÜV-Experte.

Gleichwohl ist auch die Sachverständigenorganisation der Ansicht, dass die Fahrausbildung in Deutschland strukturell weiterentwickelt werden sollte – und das nicht nur wegen der konstant hohen Durchfallquoten. „Wer den Führerscheinerwerb moderner, wirksamer und kostengünstiger gestalten will, muss die Ausbildung gezielt stärken“, erklärt Goebelt. Das zu diesem Zweck vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform der Fahrausbildung kritisiert der TÜV-Verband jedoch als „unausgewogen“. Während Maßnahmen wie die Digitalisierung der Fahrausbildung mit Online-Theoriekursen und Fahrsimulatoren längst überfällig seien, dürfe es pauschale Kürzungen des Fragenkatalogs und der Prüfungszeiten nicht geben, winkt Verbandsexperte Goebelt ab. Die Idee, Anforderungen an den Führerscheinerwerb zu senken, eine „Fahrprüfung light“, weist er zurück. Sonst mache man die Erfolge bei der Verkehrssicherheit der vergangenen Jahrzehnte zunichte, argumentiert er.

Kritisch sieht der TÜV-Verband konkret die Pläne der Bundesregierung, den Fragenkatalog für die Theorieprüfung um 28 Prozent auf 840 Fragen zu reduzieren und die Gesamtprüfungszeit bei der praktischen Prüfung um 27 Prozent auf 40 Minuten zu verringern. Außerdem soll die Zahl der sogenannten verpflichtenden Sonderfahrten (über Land, Autobahn, Dunkelheit) um zwei Drittel von zwölf auf drei reduziert werden. Mit solchen Maßnahmen lasse sich das bisher erreichte Sicherheitsniveau bei der Fahrausbildung nicht halten, warnt Goebelt.

Auch beim jüngsten Verkehrsgerichtstag (VGT) Ende Januar dieses Jahres stand das Thema Lockerung der Anforderungen an die Fahrausbildung oder Führerscheinprüfung auf der Tagesordnung. Der VGT-Arbeitskreis VI „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?“ erörterte die Problematik ebenso wie die Vorschläge der Bundesregierung hierzu. Ergebnis: Es soll keine Lockerungen beim Führerschein geben. Ausbildungsqualität habe Vorrang vor Kostenreduktion, heißt es in den Empfehlungen der Fachleute. Sie plädieren stattdessen dafür, digitale Ausbildungselemente zu fördern und einen Mobilitätszuschuss einzuführen, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern. Für den ergänzenden Simulator-Einsatz und das ergänzende synchrone e-Learning sollen demnach Ausbildungskonzepte und Gütekriterien entwickelt und erprobt werden.

Einer sogenannten Laienausbildung, wie sie in Österreich seit Jahrzehnten praktiziert wird, erteilten die VGT-Experten gleichfalls eine Absage. So wird das Konzept genannt, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach der sechsten praktischen Fahrstunde und bestandener Theorieprüfung mit vertrauten, erfahrenen Begleitpersonen einen Teil der praktischen Fahrausbildung absolvieren dürfen sollen. Fahrlehrerorganisationen lehnen dieses Modell als Sicherheitsrisiko ab, während etwa der ADAC den Vorschlägen Positives abgewinnen kann. Die Reform könne nicht nur Führerscheinanwärterinnen und -anwärter finanziell entlasten, sondern – wie in Österreich – auch die Verkehrssicherheit erhöhen, meint der Automobilclub. Denn mehr Fahrpraxis senke nachweislich das Unfallrisiko. Die Möglichkeit zu Übungsfahrten mit erfahrenen Begleitpersonen noch vor der Prüfung wäre daher aus Sicht des ADAC „eine sinnvolle Ergänzung zu den unersetzbaren, qualitativ hochwertigen Fahrstunden“.

Derzeit sind die Diskussionen über eine Neugestaltung und Modernisierung der Fahrausbildung weiter in vollem Gang. Grundsätzliches und übereinstimmendes Ziel bei allen Reformüberlegungen ist jedoch, den Erwerb des Führerscheins erschwinglicher zu machen. Weil die Möglichkeit, sich mit einem Kraftfahrzeug selbstbestimmt fortzubewegen, eben nach wie vor als wesentliche Voraussetzung für soziale Teilhabe und Chancengleichheit gilt.

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