Ab diesem Jahr wird Autofahrern der Umstieg aufs Zweirad erleichtert – endlich werden sich viele freuen. Nun dürfen auch Leichtkrafträder oder Motorroller bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und mit bis zu 15 PS Leistung ohne Zusatzprüfung mit dem Führerschein B196 gesteuert werden. Erforderlich dafür sind lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten sowie fünf Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Pkw-Klasse B und ein Mindestalter von 25 Jahren. Dann steht einem Start in die Zweirad-Saison nichts mehr im Weg.

Das dürfte insbesondere die Freunde leistungsstärkerer Motorroller freuen, für deren Betrieb in Deutschland bislang eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. alte Klasse 1b gefordert wurde. Um diese zu erlangen, mussten neben einer vorgeschriebenen Anzahl von Fahrstunden eine theoretische und eine praktische Prüfung absolviert werden. Nur wer vor dem 1. April 1980 eine in den Klassen 2, 3 oder 4 erteilte Fahrerlaubnis vorweisen konnte, war damit auch automatisch zum Motorradfahren berechtigt.

Die Neuregelung gilt jedoch nur für das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 und dies auch lediglich in Deutschland, wie der ADAC betont. Andere Länder haben demnach vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch sogenannte 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes! Mit einer deutschen Fahrerlaubnis kann man sich auf diese Regelungen nicht berufen.

Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung – wie es im Amtsdeutsch heißt – will das Bundesverkehrsministerium nach eigener Aussage den Zugang zum Roller erleichtern – und damit eine Alternative zum Auto insbesondere im innerstädtischen Verkehr fördern. Allerdings warnen Experten vor einem allzu sorglosen Umstieg auf diese angesagten Zweiräder. Denn um ein solches Gefährt (verkehrs-)sicher zu führen, wird dem Fahrer mehr abverlangt als hinter dem Steuer eines Pkw: angefangen vom Halten des Gleichgewichts bis hin zur Koordination ganz anderer Bewegungsabläufe. Deshalb sollten sich Fahranfänger ausreichend Zeit nehmen, sich mit den Eigenarten – insbesondere von Motorrollern – vertraut zu machen.

Zudem nimmt man auf einem Zweirad unmittelbarer am Verkehrsgeschehen teil. Das bekommt man spätestens dann zu spüren, wenn man von einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer übersehen wurde. Kommt es dabei zum Unfall, lernen auch Rollerfahrer den Wert von passender Schutzbekleidung zu schätzen. Denn beim Zweirad gibt es keine Knautschzone und keinen Airbag – vielmehr kommen Kradfahrer nur allzu schnell in schmerzhaften Kontakt mit dem Unfallgegner. Und selbst bei einem einfachen Sturz mit geringer Geschwindigkeit kann der Straßenbelag äußerst unangenehme Schürfverletzungen verursachen.

Deshalb empfehlen Experten auch den durch die geänderte Führerschein-Regelung neu hinzukommenden Fahrern von Leichtkrafträdern und Motorrollern, mindestens einen Schutzhelm zu tragen, der seinem Namen gerecht wird – sprich vor möglichen schwerwiegenden Kopfverletzungen schützt. Das können nämlich viele stylische Kopfbedeckungen für „City-Flitzer“ nicht für sich in Anspruch nehmen. Zudem sind Zweirad-Schutzkleidung mit gut sitzenden Protektoren an den „neuralgischen“ Stellen sowie Handschuhe unbedingt ratsam. Damit die neu gewonnene Freiheit auf zwei Rädern nicht zur Enttäuschung wird.

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