Dabei könnte alles so entspannt sein! Denn für ein sicheres Auffahren auf Fernstraßen ist hierzulande in der Regel alles getan: Die Beschleunigungsstreifen an Autobahnen sind überwiegend lang genug, um auf die nötige Geschwindigkeit kommen zu können, und so angelegt, dass sich der auffahrende Fahrer rechtzeitig einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen kann.

Das sollten nämlich die wesentlichen Vorgänge beim Auffahren auf eine Autobahn sein: Zunächst orientiert man sich durch Blicke in den linken Außenspiegel und über die linke Schulter (!), wie schnell die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur unterwegs sind und wo sich eine Lücke bietet, in die sich (gefahrlos und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern!) einscheren lässt. Dabei erhöht man am besten schon (durch Druck auf das Gaspedal!) seine eigene Fahrtgeschwindigkeit in etwa auf das Niveau des links neben einem fließenden Verkehrs. Im Optimalfall ist man am Ende des Beschleunigungsstreifens gleich schnell unterwegs wie die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn. Beim Beschleunigen ist es übrigens ausdrücklich erlaubt, auf dem Beschleunigungsstreifen gegebenenfalls schneller zu fahren als die Autos auf der rechten Autobahnspur! Das scheinen jedoch etliche Autofahrer nicht (mehr?) zu wissen.

Viele Autofahrer meinen auch, beim Auffahren auf die Autobahn gelte das Reißverschlussverfahren. Irrtum! Die mit diesem System verbundenen Vorgaben, dass Autofahrer auf einer weiterführenden Spur andere Verkehrsteilnehmer, deren Spur endet, einfädeln lassen müssen, gelten an Autobahnauffahrten ausdrücklich nicht. Stattdessen ist in jedem Fall dem fließenden Verkehr (auf der Autobahn) Vorrang zu gewähren. Notfalls heißt es, rechtzeitig anzuhalten, bis man mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur wechseln kann, stellt der TÜV Rheinland fest. In einem solchen Fall empfiehlt es sich zudem, darauf zu achten, dass einem noch genügend Platz auf dem Beschleunigungsstreifen bleibt, um dessen Funktion nutzen zu können: zum Beschleunigen auf die Fließgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der echten Autobahnspur. Dabei ist das Nutzen des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur eigentlich grundsätzlich verboten. Allerdings rät der ADAC, im Zweifel kurz auf dem Standstreifen weiterzufahren, wenn so Gefahrensituationen vermieden werden. Eine kurze Nutzung des Standstreifens kann nämlich weniger riskant sein, als sich rücksichtslos in den Verkehr auf der Autobahn hineinzudrängen und andere Autofahrer zu gefährlichen Brems- oder Ausweichmanövern zu zwingen.

Tabu sollte ebenso sein, sich sofort nach dem Auffahren auf den mittleren oder linken Fahrstreifen der Autobahn zu begeben. Denn damit gefährdet man nur allzu oft nachfolgende Fahrzeuge, wenn diese mit erheblich höherer Geschwindigkeit unterwegs sind – und auch sich selbst. Besser fährt man erst mal im Verkehr auf der rechten Spur mit, beobachtet das Verkehrsgeschehen in den Rückspiegeln und wechselt den Fahrstreifen erst, sobald dies gefahrlos möglich ist.

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