Auch heute, da immer mehr Jugendliche immer mehr Zeit im Internet bzw. in sozialen Medien verbringen, brauchen sie dennoch die Möglichkeit, ohne großen Aufwand von A nach B zu gelangen. Sei es, um zur Schule oder zum Ausbildungsplatz zu kommen, sei es, um sportlichen Aktivitäten nachzugehen, sei es, um sich mit Freunden zu treffen. In dieser Hinsicht haben es junge Menschen in städtischen Regionen leichter als ihre Altersgenossen, die in ländlicheren Gegenden leben. Denn letztere sind meist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die in der Regel zeitlich deutlich weniger eng getaktet sind als in der Stadt. Und in strukturschwachen Regionen können die jungen Menschen sogar darauf angewiesen sein, dass sie von Erwachsenen zu Bushaltepunkten gefahren werden, weil diese sich nicht „um die nächste Ecke“ befinden.

Vor diesem Hintergrund startete 2013 in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Modellversuch, der es Jugendlichen gestattete, den Führerschein AM schon mit 15 statt wie bisher mit 16 zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis betrifft Mokicks, Roller oder Mopeds, also Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikmetern, deren Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt ist. Zuvor war auch dort 15-Jährigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h zugänglich.

Kurz vor Auslaufen des Modellversuchs zum AM-Führerschein mit 15 im Jahr 2020 beschloss das Bundesverkehrsministerium Ende 2019, es den Ländern freizustellen, ob sie Jugendlichen den früheren Einstieg in das Roller- bzw. Mopedfahren erlauben wollen. Denn die während der Testphase gemachten Erfahrungen wurden als klar positiv bewertet. Der neuen Möglichkeit folgten daraufhin elf Bundesländer – in den übrigen blieb es bei der bisherigen Regelung mit dem AM-Führerschein ab 16.

Der darauf zurückzuführende regulative „Flickenteppich“ störte jedoch nicht nur Fachleute, sondern auch die Bundesregierung. Denn aufgrund der unterschiedlichen Regelungen waren Verstöße dagegen zu leicht möglich. So konnte es sein, dass ein Jugendlicher, der in seinem Bundesland ganz legal mit 15 auf einem Roller unterwegs war, schon straffällig wurde, wenn er einen Freund im Nachbardorf besuchte, das blöderweise in einem Bundesland lag, wo noch die alten Vorschriften zum Moped-Führerschein galten. Denn in dem anderen als dem ausstellenden Bundesland wurde dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, weil der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Hier musste Abhilfe her!

Deshalb legte das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzesentwurf mit einer bundeseinheitlichen Lösung vor, dem der Bundesrat am 28. Mai 2021 zustimmte. Danach können Jugendliche nun künftig in allen Bundesländern schon mit 15 einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16. Geburtstag im Inland überall herumfahren. Wohlgemerkt im Inland! Denn Touren ins Ausland sind mit dem neuen Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 nicht gestattet. Dafür muss weiterhin erst die Vollendung des 16. Lebensjahres abgewartet werden.

Das neue Gesetz soll nun „zeitnah“ in Kraft treten.

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