„Méduse“, zu Deutsch „Qualle“, heißen die neuartigen französischen Radarfallen, die es nicht auf Temposünder, sondern auf „Krawallmacher“ abgesehen haben. Und mit ein wenig Fantasie kann man in das Aussehen der Geräte tatsächlich die Form von Quallen hinein projizieren: An einer Aufhängung sind vier Mikrofone angebracht, die in verschiedene Richtungen weisen. Zusammen bilden sie eine Art Tetraeder.

Die unterschiedliche Ausrichtung der Mikrofonarme dient dem Zweck, eine Schallwelle von verschiedenen Positionen aus erfassen zu können. So kann der Lärm-Radar bestimmte Geräusche aus dem gesamten Umgebungslärm herausfiltern und zugleich feststellen, aus welcher Richtung das betreffende Geräusch kommt. Offiziellen Angaben zufolge soll „Méduse“ ihre Lärmmessungen mehrmals pro Sekunde durchführen, um so selbst kurz anhaltenden Lärm wahrnehmen zu können, wie etwa ein zu lautes Auto oder Motorrad. Das Gerät ist mit einer Kamera und einem Kennzeichenlesegerät gekoppelt, damit der Halter des Lärmverursachers ermittelt werden kann. Ihm oder ihr flattert dann – wie bei Geschwindigkeitsverstößen – in der Folge ein Bußgeldbescheid ins Haus.

In Frankreich erhoffen sich die Verantwortlichen, mit dem neuen patentierten Radargerät ein Mittel gegen Lärmbelästigungen durch Autos und Motorräder gefunden zu haben. Denn über überlaute Fahrzeuge klagen – dort wie auch hierzulande – nicht nur die Anwohner in Innenstädten, sondern auch die Bewohner von beliebten Freizeitregionen und Ausflugszielen. So beschweren sich in Deutschland etwa die im Nationalpark Eifel ansässigen Menschen über die erheblichen Lärmbelästigungen, die von einzelnen Motorradfahrern ausgehen. Diese „brettern“ insbesondere an den Wochenenden mit manipulierten Auspuffanlagen über die kurvenreichen Straßen der Region und bringen damit die große Mehrheit der Biker, die ihren Mitmenschen nicht auf die Nerven gehen will, in Misskredit. 

Der Motorradlärm, der nicht nur in der Eifel, sondern auch in anderen Gegenden Deutschlands Anwohner gesundheitlich belastet bis schädigt, hatte ein Maß erreicht, dass sich die Bürgermeister der Nationalparkregion Eifel genötigt sahen, eine bundesweit angelegte Initiative gegen unnötigen Motorradlärm ins Leben zu rufen: Silent Rider e.V. Ziele der Aktion, die sich ausdrücklich nicht gegen die allgemeine Community der Motorradfahrer richtet, sind unter anderem ein Lärmschutzgesetz mit niedrigeren Grenzwerten, bessere Mess- und Zulassungsverfahren sowie höhere Strafen für Manipulationen am Motorrad.

So wie etwa für Biker, aber auch Autofahrer, die ihre Fahrzeuge mit einem unzulässigen sogenannten Klappenauspuff ausrüsten. Dabei handelt es sich um Abgasanlagen, die mittels einer elektronisch steuerbaren Klappe den Auspuff-Sound zwischen „zivilisiert leise“ und „ungefiltert aggressiv“ wechseln können. Solche Anlagen sind innerhalb bestimmter Grenzwerte noch erlaubt, doch diese werden häufig umgangen. Das Ergebnis: brüllend laute Fahrzeuge, die für die Menschen drumherum eine gesundheitsgefährdende Lärmbelästigung bedeuten. Deshalb will die EU dagegen auch vorgehen.

Bis dahin gilt – zumindest hierzulande – immer noch die Vorgabe von § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Bei der Benutzung von Fahrzeugen [ist] unnötiger Lärm […] verboten.” Und nach der Novellierung des Bußgeldkataloges drohen Verkehrsteilnehmern, die unnötigen Lärm verursachen, nun bis zu 100 Euro Geldbuße – statt wie bisher 20 Euro. So soll den Car-Posern der Spaß am lauten Imponiergehabe genommen werden. Und wenn in Frankreich die Lärm-Blitzer die derzeit noch laufende Testphase in acht Städten erfolgreich bestehen, könnten solche Geräte demnächst auch bei uns zum Einsatz kommen. Damit ließen sich Lärmverursacher dann auch leichter identifizieren.

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