Wer dagegen während der Fahrt sogenannte Blitzer-Apps auf dem Mobiltelefon oder die Radarwarnfunktion in Navigationsgeräten nutzt, macht sich strafbar. Denn in Deutschland ist der Gebrauch solcher Geräte nach § 23 Abs.1b der Straßenverkehrsordnung untersagt. Darin heißt es, dass es motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt ist, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Das gilt jedoch nicht (bislang) für Beifahrer, die sich von einer sogenannten Blitzer-App auf ihrem Smartphone vor Radarfallen und „Starenkästen“ warnen lassen.

In vielen modernen Navigationsgeräten sind Blitzer-Warnfunktionen bereits vorinstalliert. Um auch hier nicht Gefahr zu laufen, eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1b StVO zu begehen, raten Verkehrsrechtsexperten, diese Funktion möglichst permanent (!) abzuschalten. Denn ein Blitzer-Warner ist von Rechts wegen auch dann „betriebsbereit“, wenn er während der Fahrt ohne Aufwand eingeschaltet werden kann. Das bedeutet: Selbst wenn der Blitzer-Warner oder die Blitzer-App nur installiert, aber gerade nicht in Betrieb ist, kann das ein Bußgeld kosten.

Moderne Technik hält längst auch bei stationären wie mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen Einzug, wie die Radarfallen amtlich heißen. So ersetzen zunehmend schlanke, runde Säulen am Straßenrand die bekannten alten „Starenkästen“. Wo Letztere noch mit in die Fahrbahn eingelassenen Drucksensoren arbeiteten, nutzen die neuen Hightech-Säulen modernste Lasertechnik. Sie macht es auch möglich, von einer solchen Säule aus bis zu vier Fahrspuren und beide Fahrtrichtungen gleichzeitig zu überwachen. Anhand der Zahl der dunklen Ringe in den ansonsten meist silbernen Säulen lässt sich übrigens der Messbereich erkennen: Säulen mit vier Ringen messen in beiden Fahrtrichtungen, bei drei Ringen nur in eine. Rund 800 der neuen Blitzer-Säulen sollen bereits bundesweit im Einsatz sein. Auch in mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen wird die Lasertechnik immer öfter verwendet. Diese Geräte ersetzen die veralteten Radarmessungen, die als sehr fehleranfällig bekannt waren. Blitzer, die auf Basis der Lichtschrankenmessung arbeiten, werden ebenfalls immer öfter zu Geschwindigkeitskontrollen benutzt.

Fest installierte Messanlagen sind in der Regel überwiegend im innerstädtischen Verkehr und auf Autobahnen zu finden. Bei ihren Standorten soll es sich offiziellen Angaben zufolge um ausgewiesene Unfallschwerpunkte handeln.

Wenn nun die Nutzung von Blitzer-Warnfunktionen im Navi und auf dem Handy verboten ist, dürfen sich Autofahrer denn gegenseitig auf Geschwindigkeitskontrollen aufmerksam machen? Mit Einschränkung ja, sagen Verkehrsrechtler. Demnach ist gegen ein warnendes Handzeichen nichts einzuwenden. Nicht erlaubt ist dagegen das Benutzen der Lichthupe, da dies nur zum Hinweis auf Gefahren oder zur Warnung beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet ist. Andernfalls können fünf Euro Strafe fällig werden.

Verboten ist selbstverständlich auch, Blitzer in welcher Form auch immer unbrauchbar zu machen oder zu zerstören. Bei den Geräten handelt es sich um öffentliche Anlagen, auf deren Beschädigung bis zu fünf Jahre Haft stehen kann. In dieser Hinsicht kennen die Behörden meist wenig Humor: So fanden sie auch die Idee von bisher Unbekannten nicht komisch, die im Eifelort Bitburg einen zwei Meter hohen Baum vor eine Blitzanlage pflanzten. Danach lieferte das Gerät nur noch Aufnahmen von der Fichte, jedes Mal wenn ein Fahrzeug den Kontrollpunkt zu eilig passierte.

Als beste Maßnahme, um bei Tempokontrollen nicht mit einer Geldbuße bedacht zu werden, empfehlen Verkehrsexperten schlicht, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Denn dann kann einem auch bei einem Unfall keine Mitschuld aufgrund zu schneller Fahrweise drohen.

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