Sie machen in ihrer Untersuchung weiterhin deutlich, dass die Bundesregierung schon aus Gründen des Klimaschutzes die Nutzung von Mobilitätsdaten für öffentliche Zwecke weiter vorantreibt bzw. noch weiter vorantreiben sollte. Dabei kann die Koalition demnach immer stärker auf konkrete Nutzen aus realen Anwendungen verweisen, die dann auch noch für eine Vielzahl unterschiedlicher beteiligter Interessengruppen Vorteile bringen. So überwiegt etwa bei den Urhebern wichtiger Mobilitätsdaten, den Autofahrern, längst nicht mehr ein „düsterer Blick“ auf Big Data in der Mobilität, wie die Mitautorin der Untersuchung, Prof. Dr. Susanne Knorre von der Hochschule Osnabrück, berichtet. Vielmehr sei der Blick nun vor allem auf die Chancen gerichtet, stellt Frau Prof. Knorre als ein wesentliches Resultat der neuen Studie fest. Damit drehe sich die Datenschutzthematik vom Kopf auf die Füße, indem inzwischen zuerst danach gefragt wird, was man mit den vorhandenen Daten machen kann und welcher gesellschaftliche sowie individuelle Nutzen von ihnen ausgeht. 

Da unterdessen viele Verbraucher – und zunehmend auch Verbraucherschützer – die Errungenschaften von Big Data in der Mobilität anerkennen und schätzen gelernt haben, spenden oder verkaufen diese Verkehrsteilnehmer gerne auch ihre persönlichen Daten, weil sie sich davon mehr Komfort, höhere Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile wie etwa günstigere Versicherungstarife oder Vorzugspreise versprechen. Das machen die Ergebnisse des „Grünbuchs“, wie der erste Teil der Studie des Goslar Instituts bezeichnet wird, deutlich. Inzwischen hat sich auch die Erkenntnis weiträumiger durchgesetzt, dass Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der (zukünftigen) Mobilität ganz wesentlich von der Nutzbarkeit entsprechender Daten abhängen.

Aus diesen Gründen, und damit Deutschland in der digitalen Entwicklung international nicht abgehängt wird, will der neue Digitalminister der Berliner Ampelkoalition, Volker Wissing, mehr und bessere Daten für innovative Geschäftsmodelle nutzbar machen. „Um wirtschaftlich selbstbewusst im Digitalkonzert mitspielen zu können, müssen wir … auch für eine bessere Verfügbarkeit der Grundlage digitaler Geschäftsmodelle sorgen“, schreibt der FDP-Politiker jüngst in einem Gastkommentar für das Handelsblatt. Und diese Grundlage innovativer Geschäftsmodelle und Dienstleistungen sind nun mal: Daten!

Der Minister will deshalb Anreize für die Datenerhebung und das Datenteilen schaffen, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für die öffentliche Hand. Dabei müsse der Staat „mit gutem Beispiel vorangehen und seine Daten für kommerzielle, allgemeinwohlorientierte und Forschungszwecke öffnen“, wirbt Wissing für eine „offene Datenbereitstellungspolitik“. In dieser Hinsicht soll sein Bundesministerium für Digitales Zeichen setzen und konkret die Daten öffentlicher Unternehmen, wie etwa der Autobahn-Gesellschaft des Bundes, die für den Betrieb und die Verwaltung der Autobahnen in Deutschland zuständig ist, oder von Toll Collect, das im Auftrag des Bundes das deutsche Lkw-Mautsystem betreibt, besser zugänglich machen.

Bei der Vielfalt der unterschiedlichen Daten hält der Minister einen differenzierten Ansatz bezogen auf Zugang, Weiterverwendung und Schutzniveau für erforderlich. Dabei hätten die Maßstäbe bei Wetterdaten andere zu sein als bei Gesundheitsdaten, schreibt Wissing im Handelsblatt. Aus seiner Sicht gibt die Datenschutz-Grundverordnung für personenbezogene Daten den richtigen Rahmen vor.

Für den Mobilitätssektor setzt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf zwei Säulen, wie Wissing erläutert: Über die Plattform Mobilithek sollen vor allem offene und auf gesetzlicher Grundlage veröffentlichte Daten verfügbar gemacht werden. Daneben soll mit dem „Mobility Data Space“ eine Plattform geboten werden, auf der Mobilitätsdaten unter Wahrung von Eigentumsrechten sicher und transparent geteilt werden können.

Wie das Grünbuch zu der Studie „Big Data in der Mobilität“ des Goslar Instituts ausweist, sind die Bürger nicht prinzipiell gegen Daten-Teilen. Denn sie wollen zum Beispiel konkret die Annehmlichkeiten der Digitalen Services in der Mobilität nicht mehr missen. Doch die Urheber der Mobilitätsdaten geben sich dabei wählerisch, sie wollen keine Datenweitergabe an „jedermann“, sondern im Idealfall nach unmittelbarem Nutzen und nach Plausibilität selbst entscheiden können. So tendiert eine Mehrheit der für die Studie Befragten zu einer Datenfreigabe aus Eigennutz, etwa um einen günstigeren Versicherungstarif bekommen zu können, und weniger aus Gründen des Gemeinwohls. Ausschlagegebend für diese verbreitete Einstellung ist ein ganz einfacher Grund: Beim Data Sharing zum eigenen Nutzen ist der Gegenwert besser realisierbar.

Da jedoch für weitere digitale Innovationen, nicht nur im Mobilitätssektor, ein verstärktes Teilen von Daten unabdingbar ist, wie Fachleute versichern, kann der Ansatz des Bundesministers für Digitales, dass der Staat hierbei mit gutem Beispiel vorangehen sollte, der richtige Weg sein, wie Beobachter kommentieren. Allerdings sollte den Bürgern auch der gesellschaftliche Nutzen von Big Data für einen nachhaltigeren, klimafreundlicheren und zugleich sichereren Verkehr der Zukunft bei einem Zugewinn an Komfort stärker nahegebracht werden, meinen Experten. Sie sehen dabei den Staat in der Pflicht, ebenso wie beim Setzen der richtigen Rahmenbedingungen, um auch beim Data Sharing die notwendige Transparenz sicherzustellen.

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