Für Einsatz- und Rettungskräfte bedeutet das inzwischen verbreitete Gaffertum eine echte Herausforderung. Nicht nur, dass sensationsgeile Autofahrer im Schritttempo an Unfallstellen vorbeikriechen, um auch ja nichts von dem aufregenden Geschehen dort zu verpassen, und so häufig auf der Gegenspur völlig unnötig Staus, zähfließenden Verkehr und Gefahrensituationen verursachen. Vielfach wird Rettern sogar der Zugang zu Verletzten durch Schaulustige erschwert, die unbedingt von den verunfallten Personen mit dem Smartphone ein Video drehen oder ein „Beweisfoto“ schießen müssen. Dabei scheint es für die Gaffer nicht zu zählen, dass in solchen Situationen Sekunden über Wohl und Wehe der Unfallopfer, ja sogar über deren Leben entscheiden können. Deshalb kann es im wahrsten Wortsinn lebenswichtig sein, dass Rettungskräften ungestörtes Arbeiten möglich ist und sie daran nicht von Gaffern gehindert werden. Zudem können Schaulustige sich selbst und das Rettungspersonal am Unfallort in Gefahr bringen.

Inzwischen sind die guten Sitten an Unfallstellen so verwildert, dass Helfern vielfach offen Aggression entgegenschlägt, wenn sie Gaffer auffordern, den Unfallort frei zu machen und ihre Handys wegzustecken. Hierzu wissen die Besatzungen von Rettungsfahrzeugen, aber auch Polizisten immer öfter von abenteuerlichen Erlebnissen zu berichten. Psychologen erklären die Unverfrorenheit der Gaffer damit, dass diesen offenbar jegliches Verständnis für die Notsituation, in der sich die Unfallopfer befinden, sowie für den Stress und die Verantwortung der handelnden Einsatzkräfte fehlt. Die Schaulustigen wollen vielmehr ihren kostenlosen Platz in der ersten Reihe bei einem aufsehenerregenden Geschehen verteidigen und fühlen sich dabei auch noch vollkommen im Recht. Zur Entschuldigung heißt es dann oft lapidar: „Ich gucke doch nur!“

Dabei sollte die Verpflichtung von Menschen, die an einem Unfallort eintreffen, darin bestehen, mit anzupacken, um ihren verunglückten Mitmenschen zu helfen und die Einsatzkräfte bei ihren Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Und dies wohlgemerkt nicht nur, weil es der Gesetzgeber fordert, sondern auch aus einem ethischen Anspruch heraus!

Doch das Leben ist bekanntlich „kein Ponyhof“ und die Gaffer sowie die verkannten Foto- und Videokünstler sind an Unfallorten eine zwar überaus ärgerliche, jedoch nicht zu negierende alltägliche Realität. Deshalb hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, zu versuchen, dem immer weiter ausufernden Treiben der Schaulustigen an Unfallstellen mit strengeren Strafen entgegenzuwirken. So kam es zur Neufassung des § 201a StGB. Er regelt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“.

Konkret droht der § 201a StGB nun jedem eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe an, der 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, der 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, sowie 3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt. Die Unterpunkte 2 und 3 treffen auf viele Gaffer an Unfallorten zu.

Schaulustige an Unfallstellen können darüber hinaus gegebenenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Menschen in Not nicht beistehen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Zur besseren Einordnung: Allein das Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro kosten.

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