Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr: Wenn es hier zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld von mindestens 25 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus, so die HUK-COBURG.

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