
Eines haben E-Autos und Verbrenner gemeinsam: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht auf die Straße. Denn die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Deshalb ist bei der Anmeldung eines Autos auch immer ein sogenannter Deckungsnachweis einer Versicherung vorzulegen. Heute ersetzt die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die frühere Deckungskarte, um die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zu belegen. Die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung richten sich auch bei E-Autos nach Typklassen, also nach Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells, wie der BdV erläutert.
Die Kfz-Haftpflicht deckt aber nur Personen- und Sachschäden ab, die der oder die Versicherte mit seinem bzw. ihrem Fahrzeug bei anderen verursacht, nicht hingegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Darüber hinaus geht bekanntermaßen eine Kaskoversicherung, mit der man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug schützen kann. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist nicht Pflicht, doch rund 85 Prozent aller Pkw-Fahrerinnen und -fahrer in Deutschland sollen eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, wie die Versicherer berichten.
Leistungsstarke Kaskoversicherung
Wie die Fahrerinnen und Fahrer konventioneller Fahrzeuge beschäftigt folgerichtig auch E-Autoeigner die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Hier rät der Bund der Versicherten eindeutig zum Abschluss einer leistungsstarken Kaskoversicherung. Begründung: Wer aufs E-Auto umsteigt, spart zwar CO2, riskiert aber, kräftig draufzuzahlen, wenn er das Fahrzeug nicht richtig absichert. Das gilt demnach insbesondere für den teuren Akku. Denn wenn der schlappmacht und die Versicherung nicht passt, geht es für E-Mobilisierte meist richtig ins Geld.
„Wer keinen passenden Kaskoschutz besitzt, muss bei Schäden am Akku mit hohen Kosten rechnen“, warnt BdV-Expertin Bobell. Daher sollte man den Akku am besten mit einer sogenannten All-Risk-Deckung absichern, empfiehlt sie. Damit ist der Akku gegen jede Beschädigung versichert, die nicht konkret in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist – auch gegen Zerstörung oder Verlust. Solche Allgefahrenversicherungen decken grundsätzlich alle Gefahren und Schäden ab, außer jene, die die Versicherungsbedingungen explizit ausschließen.
Somit ist bei „All Risk“ das Prinzip klassischer Versicherungen umgekehrt: Es werden nicht die versicherten Schadensursachen aufgezählt, sondern nur die Ausnahmen, wie der „Versicherungsriese“ verdeutlicht. Das heißt, es sind auch sogenannte unbenannte Gefahren mitversichert, also Schäden durch unerwartete oder vorher nicht genannte Ereignisse. Zudem dreht sich hier die Beweislast um: Im Schadensfall muss meist der Versicherer beweisen, dass ein genannter Ausschlussgrund vorliegt.
Auf Leistungen achten
Doch auch diese Tarife weisen, wie Kaskoversicherungen gleichfalls, sehr unterschiedliche Leistungsspektren auf, wie BdV-Expertin Bobell hinweist. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sehr genau auf die Bedingungen achten, rät sie. Als besonders wichtige Leistungen hebt Bobell hervor, dass beim Akku des E-Autos Folgeschäden durch Tier- oder Marderbisse bis mindestens 20.000 Euro mitversichert sind. Außerdem sollten Kurzschlussfolgeschäden am Akku des E-Autos bis mindestens 20.000 Euro ersetzt werden. Ferner müssen bei einem Totalschaden eventuelle Entsorgungskosten für den Akku des E-Autos erstattet werden, so der BdV. Und der Akku des E-Autos sollte zum Neuwert versichert sein.
Für sinnvoll hält der Versichertenverband zudem Versicherungsschutz für Schäden am Akku durch Überspannung oder Bedienfehler und Pannenhilfe bei leerem Akku. Allerdings übernehmen Versicherer die Kosten für das Abschleppen bis zur nächsten Ladesäule häufig nur bis zu einer festgelegten Grenze, weiß Bobell. Das gilt demnach insbesondere, wenn Versicherungsnehmerinnen oder -nehmer das Abschleppunternehmen beauftragt und dies nicht vorab mit dem Versicherer abgestimmt haben.
E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzern, die eine Wallbox zu Hause installiert haben, empfiehlt der BdV zudem, deren Verlust und Beschädigung in der Kasko-Police mitzuversichern, etwa bei Diebstahl sowie Brand-/Feuer-, Überspannungs- und Tierbissschäden.
Bei der Wahl des passenden Versicherers und Tarifs für ein E-Auto sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung des Akkus richten, fasst der BdV zusammen. Und auf die Versicherungsbedingungen: Denn die Leistungen der Tarife unterscheiden sich sehr stark. „Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unverzichtbar“, betont BdV-Expertin Bobell.
Und auch das ist für künftige E-Autofahrerinnen und -fahrer nicht unwichtig: Bei einem Wechsel der Versicherung können sie ihren Schadenfreiheitsrabatt vom Auto mit Verbrennungsmotor mitnehmen.
Links
- https://www.bundderversicherten.de/de/presse/pressemitteilungen/kfz-versicherung-was-beim-kaskoschutz-fuer-e-autos-zaehlt-m5231.html
- https://www.bundderversicherten.de/de/presse/pressemitteilungen/e-autos-versichern-worauf-verbraucherinnen-beim-kaskoschutz-achten-sollten-m3814.html
- https://www.handelsblatt.com/mobilitaet/motor/versicherungsschutz-kasko-fuers-elektroauto-darauf-kommt-es-an/100251225.html
- https://www.versicherungsriese.de/glossar/allgefahrendeckung/
- https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/news/elektroauto-versicherung-142434
Wenn Sie Interesse an unserem Recherche-Tipp haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@goslar-institut.de.

