Allerdings sollen zur Jahresmitte neue Regeln in Kraft treten. So will die Bundesregierung die sogenannte Rückdatierung streichen. Dann beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Und künftig sollen auch sicherheitsrelevante elektronische Systeme wie ABS, ESP oder Auslöser für Airbags über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

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