Der Boom des Carsharings lässt sich an nüchternen Zahlen ablesen. Nach Angaben des Bundesverbandes CarSharing (BCS) ist die Zahl der Carsharing-Nutzer in Deutschland im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen: Anfang 2017 waren demnach mehr als 1,7 Millionen Kunden bei deutschen Carsharing-Anbietern registriert, 36 Prozent mehr als 2016. Laut BCS wurde 2014 erstmals die Marke von 1 Million Nutzern überschritten, 2015 waren bereits 1,3 Millionen registriert. Und nach Einschätzung von Marktbeobachtern dürfte diese Entwicklung in den kommenden Jahren nicht an Tempo verlieren. Denn inzwischen mischen auch Autokonzerne in diesem Geschäft mit.

Zudem stimmte der Bundestag soeben dem neuen Carsharing-Gesetz zu. Damit kann es zum 1. September 2017 in Kraft treten. Das neue Gesetz definiert zum einen, was unter einem Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Autos zu kennzeichnen sind. Außerdem bekommen die örtlichen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Ferner dürfen Carsharing-Anbieter mit festen Stationen künftig „im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens“ Stellplätze an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum verlegen. Bei der Auswahl sollen laut Gesetz Aspekte wie eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und Klimaschutz berücksichtigt werden. So könnten Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben bevorzugt zum Zuge kommen, erläutert die Bundesregierung diese verkehrs- und umweltpolitischen Vorgaben. Das Bundeskabinett begründet das neue Gesetz auch damit, dass Carsharing sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt habe. Dieser Trend soll mit dem Gesetz unterstützt werden.

Doch das Carsharing, also der „Autobesitz bei Bedarf“, findet nicht nur Anhänger und Unterstützer. So befürchtet etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass diese Angebote letztlich zu mehr Verkehr führen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch macht deshalb aus seiner Ablehnung des stationsunabhängigen „Free-Floating-Carsharing“ im Innenstadtbereich keinen Hehl: Das sei lediglich eine Verkaufsförderung für die Autoindustrie, meint Resch, und plädiert stattdessen für bessere und günstigere Angebote bei Bussen und Bahnen. Darin sieht der DUH die einzig sinnvolle Lösung für Verkehr und Umwelt.

Dessen ungeachtet boomt das Geschäft mit Carsharing weiter, weil das Angebot wächst und immer mehr Freunde findet. Doch geteiltes Auto ist nicht immer geteilte Freude, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Denn beim Carsharing gibt es nicht den einen Versicherungsschutz, sondern je nach Angebot verschiedene Varianten. Deshalb sollten sich Carsharing-Kunden schlaumachen, ob das genutzte Fahrzeug Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko versichert ist. Und um unliebsame Überraschungen auszuschließen, sollte auch die Frage der Selbstbeteiligung geklärt werden.

Darüber hinaus gilt auch für Carsharing-Autos die „goldene Regel“ für Mietfahrzeuge: bei Übernahme penibel auf mögliche Schäden untersuchen und diese gegebenenfalls dokumentieren. Dann lässt sich bei Unstimmigkeiten mit dem Carsharing-Anbieter leichter nachweisen, dass man nicht selbst der Verursacher eines Schadens war.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.