In fast neun von zehn Verkehrsunfällen (86 Prozent) ist übrigens menschliches Fehlverhalten der Auslöser, wie das Statistische Bundesamt in seiner Unfallbilanz 2012 festgestellt hat. Schlechte Witterung, marode Straßen oder Wildtiere verursachten im vergangenen Jahr hingegen nur 9,3 Prozent der Autounfälle.

Losgelöst von der Ursache: Um im Falle eines Falles den Ärger so gering wie möglich halten zu können, gilt es einige Grundregeln zu beachten. Zunächst ist die Unfallstelle vorschriftsmäßig zu sichern. Das heißt – ein Warndreieck rund 100 Meter vom Unfallort entfernt gut sichtbar aufstellen. Bei schlechter Sicht empfiehlt es sich gegebenenfalls, zusätzlich eine Warnleuchte zu platzieren und die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Und nicht zu vergessen – die Warnweste anziehen. Grundsätzlich sollte bei der Absicherung der Unfallstelle die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden.

Gibt es Tote, Verletzte oder bei einem absehbar erheblichen Sachschaden, wird am besten die Polizei informiert. Dies ist ebenfalls anzuraten, wenn ein Unfallbeteiligter offensichtlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen bzw. Fahrzeuge beteiligt sind, die ihren Wohnsitz im Ausland haben bzw. dort zugelassen sind. Sind die Beamten vor Ort, erstellen sie ein Unfallprotokoll, das alle wesentlichen Fakten enthält.

Ist die Schuldfrage klar und sind sich die Unfallbeteiligten einig, können sie auf die Anwesenheit der Ordnungshüter verzichten und die notwendigen Daten selbst aufnehmen. In diesem Fall sollten sie möglichst einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Darin werden alle wichtigen Fragen nach Personalien, Versicherung, Zeugen und Unfallhergang gestellt. Sind diese Fakten festgestellt und wurde noch ein Foto vom Unfallort gemacht, kann man der anschließenden Schadenregulierung durch die Versicherungen beruhigt entgegensehen.

Der Unfallverursacher muss allerdings darauf achten, dass er den Schaden seiner Versicherung zeitnah meldet. Der Geschädigte wiederum sollte, auch wenn die Haftung klar zu sein scheint, ebenfalls das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen, empfiehlt die HUK-COBURG.

Wurde der Unfall von einem Ausländer verschuldet, kann sich der deutsche Geschädigte an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; claims@gruene-karte.de) wenden, das von den deutschen Autohaftpflichtunternehmen zur Abwicklung von Versicherungsfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems eingerichtet wurde. Dann wird der Schaden des deutschen Unfallopfers so reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

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