Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad etc. abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Die An- bzw. Abmeldung per Mausklick wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Auch anderweitig wird die Elektronik im kommenden Jahr bei Fahrzeugzulassungen verstärkt Einzug halten: in Form eines QR-Codes nämlich, der bei Anmeldungen ab dem 1. Januar 2015 das Nummernschild und den Fahrzeugschein zieren soll. Für neue Dieselfahrzeuge, die von Jahresbeginn 2015 an erstmals zugelassen werden, gilt zudem die neue Abgasnorm „Euro 6“. Sie zielt darauf ab, den Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden spürbar zu senken. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5“-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem eCall (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Hinweis an die Notrufnummer 112 ab.

Völlig ohne elektronische Unterstützung müssen dagegen Autofahrer auskommen, deren Verbandskasten im Fahrzeug das Ablaufdatum überschreitet. Sie müssen selbst darauf achten, dass der neue Erste-Hilfe-Kasten ab dem kommenden Jahr der geänderten DIN-Vorschrift 13164 genügt, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.