Wer bewusst in das Auto eines Angetrunkenen steigt, kann sich bei einem eventuellen späteren Unfall nicht auf dessen alleinige Schuld berufen.
Beifahrer trifft dann eine Mitschuld, da sie sich des Risikos bewusst waren und sich damit selbst gefährdet haben. Darauf weist die HUK-COBURG hin. In solchen Fällen können Ansprüche gegen den Fahrer, wie beispielsweise Schmerzensgeld, gekürzt werden.
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Versicherer HUK-COBURG will die Marktführerschaft bei Kfz-Versicherungen verteidigen. „Unsere Position als Marktführer bauen wir aus“, sagte HUK-COBURG-Vorstandssprecher Wolfgang Weiler in einem Zeitungs-Interview.
Er sieht einen strukturellen Wandel durch wechselwillige Verbraucher. Viele seien viel aktiver als früher. Über Online-Portale seien die Konditionen einfach und schnell zu vergleichen. Dies machten viele Kunden routinemäßig. Neben klassischen Konkurrenten wie etwa der Allianz seien die Autohersteller selbst die Hauptwettbewerber. „Die Hersteller kontrollieren schon das Leasing- und Finanzierungsgeschäft. Als Nächstes wollen sie das Versicherungs- und Reparaturgeschäft komplett unter ihre Kontrolle bringen“, sagte er.
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Autofahrer lassen sich gern mal von Faktoren außerhalb des Fahrzeugs ablenken, etwa von auffälligen Personen oder interessanter Landschaft.
Auch im Fahrzeuginnenraum gibt es Dinge, die ihre Aufmerksamkeit über Gebühr beanspruchen können, etwa Essen, Rauchen, die Bedienung von Infotainment-Systemen oder das Gespräch mit Fahrzeuginsassen. Der Griff zum Handy während der Fahrt ist sowieso verboten, aber auch das Telefonieren mit Freisprechanlage lenkt ab. Wird die Aufmerksamkeit nur um eine Sekunde vom Straßenverkehr abgewendet, legt ein Fahrzeug bei 50 km/h nahezu 14 Meter im Blindflug zurück, bei 100 km/h beträgt die Strecke fast 28 und bei 160 km/h etwa 45 Meter. Und erst dann kann in Notsituationen gebremst werden. In einer repräsentativen Befragung gab über die Hälfte der Autofahrer an, durch Ablenkung schon in brenzlige Situationen geraten zu sein. Ablenkung ist bei einem Unfall jedoch keine Entschuldigung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass Ablenkung im Gegenteil sogar eine Allein- oder Mithaftung des abgelenkten Fahrers begründen kann. Auch der Schutz durch die Vollkaskoversicherung kann verloren gehen. Tipp: Vor Fahrtantritt das Mobiltelefon ab- und die Mobilbox einschalten sowie das Navigationssystem und den MP3-Player fertig programmieren.
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http://www.dvr.de/presse/informationen/foto/2944.htm
Die EU Kommission will 2015 das automatische Notrufsystem eCall einführen. Doch schon heute gibt es massive Kritik von Kfz-Versicherungen.
Die fürchten, dass sich die Autohersteller die neue Technik zunutze machen, die bei einem schweren Unfall einen automatischen Notruf absetzt. Denn für dieses System sind Versicherer bisher nicht eingeplant. Die von den Kfz-Herstellern programmierbaren Servicefunktionen bei Pannen und kleinen Unfällen könnten deren Werkstätten bevorzugen, fürchten die Versicherungen, und damit ihr Schadenmanagement. Über ein drohendes Herstellermonopol und mögliche wettbewerbspolitische Verwerfungen diskutieren unter anderem Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, Dr. Thomas Funke, Rechtsanwalt bei Osborne Clarke und Experte für Wettbewerbsrecht, Dr. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein, Thomas Strobl, Bereichsleiter Leistungssicherung und Produktmanagement Helfen vom ADAC sowie Dr. Helmut Becker, Leiter des Instituts für Wirtschaftsanalyse und Kommunikation in München und Experte für die Automobilwirtschaft. Die Expertenrunde am Rande des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird moderiert von Carola Ferstl (n-tv). Das Goslar Institut lädt dazu am Donnerstag, 26. Januar 2012, ab 19.00 Uhr in den Veranstaltungsbereich des Weltkulturerbes Rammelsberg in Goslar ein. Bereits zum siebten Mal findet dieser Meinungsaustausch im Rahmen des „Kleinen Weinkollegs“ über aktuelle Fragen der Versicherungswirtschaft anlässlich des Verkehrsgerichtstages statt.
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Falschparken. Für viele Autofahrer ist das eher ein Kavaliersdelikt. Mit dazu gehört der Strafzettel hinter der Windschutzscheibe und im schlimmsten Fall das Abschleppen.
Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr: Wenn es hier zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld von mindestens 25 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus, so die HUK-COBURG.
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Wer ein Auto für den Transport etwa auf einem Anhänger schlecht sichert, riskiert den Kaskoschutz.
Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 395/09). Eine Kürzung von 25 Prozent der Versicherungsleistung sei rechtens, wenn die Ladung beschädigt wird und nur unzureichend befestigt war. Das teilten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. In dem Fall hatte ein Autoliebhaber einen vollkaskoversicherten Porsche auf einem Anhänger schlecht austariert verladen. Er kam mit dem Gespann ins Schleudern und dann von der Straße ab. Der Halter klagte gegen den Einwand der Versicherung, er habe fahrlässig gehandelt. Das Gericht urteilte, der Kläger habe durch das unzureichende Verladen des Wagens seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Diese Grundsätze lassen sich laut DAV auch auf andere Fälle übertragen. Das bedeute, dass auch Transport- oder andere Versicherungen die Leistung kürzen dürfen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Für Schäden an der Ladung im Kofferraum kämen generell weder Kasko- noch Haftpflichtversicherung auf.
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